Die Rechtsform einer GmbH ist mit der attraktiven Besteuerung als Kapitalgesellschaft seit 2005 und der beschränkten Haftung ist eine in Österreich sehr beliebte. Die beschränkte Haftung bedeutet aber keine völlige Aufhebung der Haftung – GeschäftsführerInnen von GmbHs haften zum Beispiel für schuldhaft herbei geführte Schäden sehr wohl persönlich.
Die Kenntnis der Haftungsbestimmungen und wichtiger Haftungsgefahren ist für GeschäftsführerInnen von GmbH´s unverzichtbar. Nur wenn alle Pflichten bekannt sind und entsprechend korrekt nach innen und außen gehandelt wird, kann eine persönliche Haftung im Ernstfall verhindert werden. Für GeschäftsführerInnen junger Start up-Unternehmen ist das ebenso wichtig wie für GeschäftsführerInnen, die bereits länger ein Tiroler KMU leiten. Oder solche, die neu in ein Unternehmen eintreten - denn Haftung kann auch in die Vergangenheit zurückreichen. Nützen Sie den Termin zu Ihrer umfassenden Information.
Die Eckdaten zur Veranstaltung:
| Titel: | Die GmbH und die persönliche Haftung – ein Widerspruch? |
| Termin: | 28. November 2007 (Mittwoch) |
| Zeit: | 17:00 – 18.30 Uhr |
| Ort: | ICT-Technologiepark (Technikcampus Universität Innsbruck), Technikerstr. 21a (Erdgeschoss), Innsbruck |
Details zum Programm entnehmen Sie bitte hier.
Wir ersuchen um verbindliche Anmeldung an office@cast-tyrol.com und freuen uns auf Ihr Kommen!
Links:
Greiter, Pegger, Kofler und Partner - Rechtsanwälte



