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Hintergrund

Die österreichischen Universitäten haben seit 01.01.2004 die rechtlichen Voraussetzungen, um Erfindungen und Entwicklungen selbständig wirtschaftlich zu verwerten. Das Universitätsgesetz 2002 hat die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass Universitäten an ihrer Einrichtung getätigte Diensterfindungen aufgreifen und kommerziell nützen können.

 

Zur Nützung dieses Potentials ist seitens der Universitäten Geistiges Eigentum (IP = Intellectual Property) von wirtschaftlichem Wert zu identifizieren, bei erfolgter Aufgriffsentscheidung angemessen zu sichern und schliesslich kommerzieller Verwertung – z.B. durch Vergabe von Lizenzen oder Gründung von Spin-offs - zuzuführen. Die Erfinder werden an Verwertungserlösen aufgegriffener Erfindungen im Erfolgsfall beteiligt. Für die optimale Abwicklung beschriebener Schutzrechtsaktivitäten sorgen an den jeweiligen Universitäten eigene Verwertungsspezialisten (Innovationsscouts) der Förderaktion uni:invent.

 
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